Allgemeine Erläuterungen zum Anzug der Mannschaften der Kavallerie

Eine Bekleidungsvorschrift gab es für die Mannschaften nicht. Der jeweilige Anzug wurde nach Tagesbefehl geregelt. Einmal im Jahr bekam der Soldat eine neue Uniform. Bis auf Fußlappen, Strümpfe und Putzmittel, die privat beschafft werden mussten, empfing der Soldat Montur und Ausrüstungsteile in der Kammer.

Die Bekleidungswirtschaft lag in den Händen der Regimenter, die einen jährlichen Etat für die Neubeschaffung erhielten. Dieser Etat war abhängig von der üblichen Tragezeit der Uniformstücke (z.B. Waffenrock für Mannschaften 12 Monate, Unteroffiziere 8 Monate). De facto würden die Waffenröcke 5 Jahre getragen und jedes Jahr nach der Überprüfung der I. bis V. Garnitur zugewiesen. Es versteht sich von selbst, daß die Röcke V. Garnitur trotz Erneuerung der Krägen, Aufschläge und Litzen oft in schlechtem Zustand waren.

Zuständig für die Überwachung der Bekleidungswirtschaft war der etatmäßige Stabsoffizier, scherzhaft "Mottenkönig" genannt.

Reparaturen wurden auf Kammer durchgeführt. Die Reinigung der Montur oblag den Soldaten. Da die Uniformteile aus Baumwolle nicht gewaschen werden konnten, wurde gelüftet und ausgebürstet. Die Knöpfe wurden unter Zuhilfenahme einer Putzgabel poliert, damit der Stoff nicht mit Putzmittel verunreinigt wurde.

Viele Soldaten beschafften Eigentumsuniformen, die qualitativ deutlich besser waren als die Kammerstücke. Eigentumsstücke durften allerdings nicht im Dienst, sondern nur zum Ausgang und Urlaub getragen werden.