Anzugsarten der Offiziere der Fußtruppen

Der folgende Überblick erläutert die einzelnen Anzugsarten der Offiziere der Fußtruppen: Dienstanzug, Dienstanzug für höhere Stäbe, kleiner Dienstanzug, Parade- und Galaanzug sowie Gesellschafts- und Hofgartenanzung.

Maßgeblich sind die Angaben der Offizier-Bekleidungsvorschrift (O.Bkl.V), Ausgabe 1911. Sie bilden die Grundlage einer vorschriftsmäßigen Kombination und Trageweise der einzelnen Unifom- und Ausrüstungsteile. Ein entsprechender Auszug aus diesem Reglement mit der Auflistung und Beschreibung der Anzugsarten steht hier als PDF-Datei zum Download bereit.

Anzugsarten der Offiziere aus O.Bkl.V 1911 [PDF-Datei zum Download]

 

Dienstanzug

  • Waffenrock mit Achselstücken
  • Helm
  • Feldbinde (für Adjutanten nur Adjutantenschärpe)
  • Stiefelhose mit hohen Stiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen für berittene Offiziere
  • Orden und Ehrenzeichen
  • rotbraune Handschuhe
  • Seitenwaffe

Anmerkung: Lange bzw. weißleinene Hosen freigestellt zu Gerichtsdienst, auf Befehl zum Garnisonwachtdienst als Wachthabender und zum Kirchgang an gewöhnlichen Sonn- und Feiertagen, wenn hier weiße Hosen für die Truppe befohlen sind sowie auch mit Sondergenehmigung zu Meldungen.
Bei Exerzierbesichtigungen und Kirchgang Ordenschnalle immer komplett mit Orden, ansonsten nur Band-/Feldschnalle (sogenannte Interimsspange).
Mei Manövern und Felddienstübungen zusätzlich ausgerüstet mit Fernglas (Fernglasfutteral), untergeschnallter Kartentasche und Helmüberzug (rotes Band für gegnerische Partei).
Im Dienst angezogener Paletot bei allen Offizieren, sobald für Mannschaften der Mantel befohlen ist. Bei angezogenem Paletot die Feldbinde stets über dem Paletot.
Weiße Handschuhe zum Dienstanzug nur auf besonderen Tagesbefehl.

 

Dienstanzug für höhere Stäbe

  • Überrock mit Achselstücken
  • Helm
  • Feldbinde (für Adjutanten nur Adjutantenschärpe)
  • Stiefelhose mit hohen Stiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen
  • rotbraune Handschuhe
  • Seitenwaffe

Bemerkungen: Diese Sonderform des Dienstanzuges, wurde von Generalen und Obersten in Generalsstellung, deren Adjutanten sowie zugeteilten Offizieren getragen. Keine Ordensspangen. Bei Felddienstübungen und Manövern zusätzlich mit Fernglas (Fernglasfutteral) und übergeschnallter Kartentasche. Paletot gestattet.

 

Kleiner Dienstanzug

  • Waffenrock, Überrock oder Litewka mit Achselstücken
  • Mütze oder Helm
  • Stiefelhose mit hohen Stiefeln oder
    lange Hose/weißleinene Hose mit Stiefeletten/Zugstiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen für berittene Offiziere
  • weiße oder rotbraune Handschuhe
  • Seitenwaffe

Anmerkungen: Mütze oder Helm zum Dienst nach Tagesbefehl geregelt, außerdienstlich in eigener Entscheidung, Außnahme: an bestimmten Orten (ausgewählte Straßen/Plätze in Berlin und anderen Residenzstädten zu festgelegten Zeiten) sowie zu Besuchen immer mit Helm.
Rotbraune Handschuhe zum Dienst, weiße Handschuhe zu außerdienstlichen Angelegenheiten. Weißleinene Hosen im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September gestattet.
Litewka nur zum Dienst in Kasernements, Geschäftszimmern, auf Truppenübungsplätzen sowie zum Reiten und außerdienstlichen Radfahren.
Zum kleinen Dienstanzug wird keine Feldbinde und an Überrock und Litewka keine Ordensspange/Feldschnalle getragen!
Zur Litewka ausschließlich Schirmmütze als Kopfbedeckung.
Paletot gestattet. Umgehängter Paletot zum Dienst mit Mannschaften unzulässig.

 

Paradeanzug

  • Waffenrock mit Epauletten
  • Helm mit Paradebusch (sofern verliehen)
  • Schärpe
  • Orden und Ehrenzeichen
  • Stiefelhose mit hohen Stiefeln und Anschlag- oder Kastensporen stets für alle berittenen Offiziere,
    lange Tuchhosen/weißleinene Hosen mit Stiefeletten oder Stiefelhosen mit hohen Stiefeln immer ohne Sporen für unberittene Subaltern-Offiziere entsprechend der für die Mannschaften befohlenen Beinkleidung
  • weiße Lederhandschuhe
  • Seitenwaffe

Anmerkungen: Ordenschnalle immer komplett mit Orden, großes Ordensband nur auf besonderen Befehl.
Weißleinene Hosen für unberittene Offiziere im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September, wenn weiße Hosen für Unteroffiziere und Mannschaften befohlen sind.
Paradeanzug im Freien vom 1. Oktober bis 1. April stets mit angezogenem Paletot. Waffenrock unter dem Paletot dann mit Achselstücken statt der Epauletten. Schärpe über dem Paletot. Ein Halsorden sichtbar über Paletotkragen.
Subalternoffiziere der Regimenter, denen Grenadiermützen verliehen wurden, tragen zu festgelgten "großen Paraden" diese statt des Helms.

 

Gesellschaftsanzug

  • Waffenrock mit Epauletten
  • Helm
  • lange Tuchhose mit Stiefeletten/Zugstiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen für berittene Offiziere
  • Orden und Ehrenzeichen
  • weiße Handschuhe
  • Seitenwaffe

Anmerkung: Ordenschnalle immer komplett mit Orden. Paletot und Umhang im Freien gestattet. Der Paletot darf beim Gesellschaftsanzug nur übergehängt und am Kragen zugehakt werden.

 

Galaanzug

  • Waffenrock mit Epauletten
  • Helm mit Busch (sofern verliehen)
  • Schärpe
  • Galahose mit Stiefeletten/Zugstiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen (Tanzsporen) für berittene Offiziere
  • Orden und Ehrenzeichen
  • weiße Handschuhe
  • Seitenwaffe

Anmerkung: Ordenschnalle immer komplett mit Orden. Tänzer ohne Schärpe. Paletot und Umhang im Freien gestattet. Der Paletot darf aber nur übergehängt und am Kragen zugehakt werden.

 

Hofgartenanzug

  • Waffenrock mit Achselstücken
  • Mütze
  • weißleinene Hose mit Stiefeletten/Zugstiefeln
  • Anschlag- oder Kastensporen für berittene Offiziere
  • Orden und Ehrenzeichen
  • weiße Handschuhe

Anmerkung: Ordenschnalle komplett mit Orden. Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April lange Tuchhose statt weißleinener Hose. Zum Hofgartenanzug keine Seitenwaffe!

 

Trageweise der weißleinenen Hosen

  • weißleinene Hosen immer nur vom 1. Mai bis 30. September.
  • in diesem Zeitraum stets zum Hofgartenanzug.
  • gestattet in diesem Zeitraum zum kleinen Dienstanzug.
  • befohlen zum Paradeanzug in diesem Zeitraum für unberittene Offiziere, wenn weiße Hosen für die Truppe befohlen sind, unter dieser Maßgabe insbesondere zum Paradeanzug bei Kirchgang, als Parade-Zuschauer und als Wachthabender.
  • freigestellt zum Dienstanzug im genannten Zeitraum bei Gerichtsdienst.
  • in diesem Zeitraum zum Dienstanzug als Wachthabender, wenn weiße Hosen für Truppe befohlen sind.
  • für die unberittenen Offiziere zum Dienstanzug beim Kirchgang an gewöhnlichen Kirch- und Feiertagen, wenn für die Mannschaften weiße Hosen befohlen sind.
  • keine weißleinene Hosen zum Dienst-, Gesellschafts- und Galaanzug.
 

Trageweise der Kopfbedeckungen

Für die vorschriftsmäßife Trageweise der Kopfbedeckungen lassen sich aus der Offizierbekleidungsvorschrift von 1911 folgende Regeln ableiten.

Schimmütze:

  • wird grundsätzlich nie zu Epauletten getragen.
  • nur zum kleinen Dienstanzug und Hofgartenanzug
  • Mütze von vorn gesehen wagerecht auf dem Kopf
  • Kokarden in der Gesichtsmittellinie
  • unterster Rand des Schirmes auf Höhe der Augenbrauen

Lederhelm:

  • stets zum Dienst-, Parade-, Gala- und Gesellschaftsanzug
  • wahlweise auch zum kleinen Dienstanzug möglich
  • Helm bedeckt Hinterkopf voll ohne hinüberzufallen
  • unterer Rand etwa 3 cm über den Ohren
  • Helmspitze über der Mitte des Gesichts
  • Schirmschie schneidet mit oberem Rand der Augenbrauen ab
  • heruntergeschlagene Schuppenketten müssen glatt am Gesicht anliegen und dürfen nicht bis unter die Kinnbacken reichen wobei die Schnalle in Höhe des linken Unterkiefers sitzt.
 

Trageweise von Feldbinde und Schärpe

Für die vorschriftsmäßife Trageweise der Feldbinde, Leibschärpe und Adjutantenschärpe lassen sich aus der Offizierbekleidungsvorschrift von 1911 folgende Regeln ableiten:

  • Feldbinde und Schärpe werden nie zur Litewka getragen!
  • Die Feldbinde wird nie zu Epauletten angelegt und darf nur zum Dienstanzug (Anzug für höheren Stäbe eingeschlossen) getragen werden.
  • Die Leibschärpe gehört nur zum Gala- und Paradeanzug.
  • Adjutanten legen statt der Feldbinde/Schärpe stets nur die Adjutantenschärpe an, die von der rechten Schulter unter dem Epaulett/Achselstück hindurch nach der linken Hüfte getragen wird. Längeneinstellungen und Sitz der Quasten wie bei der Leibschärpe.

Längeneinstellungen der Schärpe (Leibschärpe):

  • zu Fuß schneidet der hintere Quast mit dem Kniegelenk ab.
  • zu Pferde darf er um 10 cm höher getragen werden.
  • Der vordere Quast sitzt stets um den bekettelten Kopf höher als der hintere Quast.

Sitz der Feldbinde/Schärpe am Waffenrock:

  • Feldbinde/Schärpe liegt hinten stets auf den obersten Schoßknöpfen.
  • Feldbindenschloss verdeckt vorn den untersten Waffenrockknopf.
  • Die Schieber der Feldbinde sind an das Schloss heranzuschieben.
  • Schärpe liegt vorn auf dem untersten Knopf auf.

Sitz der Feldbinde/Schärpe am Überrock und Paletot:

  • liegt hinten stets auf den obersten Schoßknöpfen.
  • läuft vorn immer zwischen den unteren beiden Knopfpaaren.
  • Die Schieber der Feldbinde sind an das Schloss heranzuschieben.
 

Trageweise der Handschuhe

  • Handschuhe gehören stets zum militärischen Anzug! Weiße oder rotbraune Handschuhe wie nachstehend beschrieben oder, in den Fällen, wo rotbraune/weiße Handschuhe wahlweise gestattet sind, auch per Tagesbefehl.
  • Weiße Handschuheimmer zum Gala-, Parade- und Gesellschaftsanzug.
  • Rotbraune Handschuheimmer zum Dienstanzug oder kleinen Dienstanzug bei allen Übungen im Gelände und während des Aufenthalts außerhalb des Standorts aus Anlaß von Übungen, Generalstabs- oder Übungsreisen und Übungsritten. Außerdem bei allen Besichtigungen, einschließlich Zuschauer.
  • Rotbraune oder weiße Handschuhe wahlweise im Dienst, sofern die Handschuhfarbe nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Außer Dienst zum Reiten, Radfahren oder Selbstfahren. Weiße Handschuhe auf der Straße nur, sofern nicht rotbraune Handschuhe vorgeschrieben sind.
  • Woll- und Stoffhandschuhe nicht zulässig zum Paradeanzug, bei Besichtigungen und zum Kirchgang . Weiße Glacehandschuhe nur zum Reiten (außer bei Paraden) und zu Gesellschaften gestattet.

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